19.06.2015 - Landgesellschaft als Ökoflächenagentur bestätigt

(FOTO: Die Rossiner Wiese ist ein anerkanntes Ökokonto der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH. Die Maßnahme beinhaltet die Grünlandextensivierung unter Anhebung des Grundwasserstandes. © Landgesellschaft MV)

Die Landgesellschaft ist die erste Ökoflächenagentur in Mecklenburg-Vorpommern

Ökokonten und Flächenpools sind wichtige Instrumente, um Eingriffe in Natur und Landschaft mit hochwertigen und nachhaltigen Kompensationsmaßen auszugleichen. Die Landgesellschaft führt seit Jahren für öffentliche und private Bauherren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch und richtet Ökokonten ein.

„Mit der amtlichen Anerkennung vom 05. Mai als Öko-Flächenagentur kann die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern nun potenziellen Investoren einen weiterreichenden Service anbieten. Damit erweitert sie ihr Portfolio und kann damit eine wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes garantieren, die nicht zu Lasten der Umwelt geht“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute in Schwerin.

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe in die Natur vorgezogene Kompensationsmaßnahmen. Sie werden den Maßnahmenträgern in Form von Ökopunkten zur Verfügung gestellt, um so einen schnelleren und reibungsloseren Genehmigungsprozess bei Investitionsvorhaben zu ermöglichen. Durch ihre Verankerung im ländlichen Raum und Verbindung zur Landwirtschaft werden die Projekte der Landgesellschaft im Konsens mit und unter Beachtung der Interessen der Flächennutzer ausgesucht und umgesetzt. Mit der Erfahrung von mehr als 15 Jahren erfolgreicher Umsetzung von EU-geförderten Naturschutz- und Klimaschutzmaßnahmen hat die Landgesellschaft die Anerkennung als Flächenagentur gemäß der Ökokontoverordnung des Landes Mecklenburg Vorpommern beantragt.

Neben dem Verkauf von schon vorhandenen Ökopunkten ist nun auch die Übernahme der Kompensationsverpflichtungen von Eingriffsverursachern nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes mit befreiender Wirkung möglich. Dies bedeutet, dass die Flächenagentur Ausgleichsverpflichtungen von Dritten übernehmen kann und für den korrekten Ausgleich verantwortlich ist. Der Investor kann sich somit auf sein eigentliches Kerngeschäft konzentrieren. Die Übernahme der Verpflichtungen durch die Flächenagentur ist bereits zu einem Zeitpunkt möglich, wenn noch keine geeignete Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung steht. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ausgleichsverpflichtungen verschiedener Investoren zu einer größeren Maßnahme gebündelt werden können.

Die Angebotspalette der Ökoflächenagentur der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH reicht von der Durchführung, dauerhaften Pflege und Verwaltung von Kompensations-maßnahmen, der Bereitstellung von Kompensationsflächen und der Vermittlung von Ökopunkten, über die Übernahme von Kompensationsverpflichtungen Dritter, dem Aufbau und der Betreibung von Flächenpools bis hin zur Verwaltung von Pflegefonds Dritter.

Volker Bruns, Geschäftsführer der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, freut sich über die Anerkennung als erste Ökoflächenagentur des Landes. Damit ist die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern nun in der Lage, Investitionen zu erleichtern und gleichzeitig durch Bündelung von Ausgleichsverpflichtungen größere, naturschutzfachlich sinnvollere Maßnahmen umzusetzen und damit den größten Schatz Mecklenburg-Vorpommerns, seinen Naturreichtum, zu mehren und zu entwickeln.

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