Güllebehälter: Pflicht zur Abdeckung bis Ende 2026

Bis zu 65 % Zuschuss – Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Umsetzung!

Die gesetzliche Pflicht zur Abdeckung von Güllebehältern tritt Ende 2026 in Kraft. Damit verbunden sind hohe Investitionskosten – doch Sie können von attraktiven Fördermitteln profitieren! Nutzen Sie die Chance auf 40 % Zuschuss für den Bau von abgedeckten Güllelagern bzw. 65 % Zuschuss für die Nachrüstung von Abdeckungen bei bestehenden Güllebehältern.

Unser Rundum-Service für Sie:

Fördermittelmanagement

  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Begleitung während der Umsetzung
  • Abrechnung und Nachweise

Baubegleitung

  • Planung und Bauantragstellung
  • Fachgerechte Bauleitung

Warum jetzt handeln?

  • Fristen frühzeitig einhalten und Fördergelder sichern
  • Hohe Zuschüsse von bis zu 65 % nutzen
  • Umweltauflagen erfüllen und Wirtschaftlichkeit steigern

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!

Ihre Ansprechpartner

Andrea Kowalke © LGMV

Andrea Kowalke

Dipl.-Bau-Ing.

Abteilungsleiterin Hochbau, Genehmigungsplanung

03866-404-257
Holger Görtemöller © LGMV

Holger Görtemöller

Dipl. Ing. (FH)

Stellvertretender Abteilungsleiter Agrarstruktur

03866-404-123