Fördermittel für Landwirte

Investitionsbetreuung - Alle Möglichkeiten nutzen

Sie möchten in Ihren Betrieb investieren und benötigen Beratung zu Fördermitteln, vielleicht auch Konzepte, die fit für die Zukunft machen? Als Betreuer für Investitionsvorhaben nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sowie weiteren Förderprogrammen unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Vorhaben.

Unsere Fachleute beraten Sie zu Fördermöglichkeiten und begleiten Sie von der Antragstellung, der Finanzierung und dem Fördermittelmanagement bis hin zur Abrechnung. Auch erstellen wir Betriebs- und Investitionskonzepte und stehen Ihnen bei der Suche nach einem Standort zur Seite. Dabei arbeiten wir seit vielen Jahren eng mit den entsprechenden Ämtern, Behörden und Banken zusammen.

Auch für den Bereich der Erneuerbare Energien übernehmen wir das gesamte Fördermittelmanagement. Hier informieren unsere Spezialisten über Investitionen und Planungen von Biomasseheizungen, ORC-Anlagen, Nahwärmenetzen oder Wärme- und Kältespeichern.

Erfahren Sie mehr über die Pflicht zur Gülleabdeckung und wie wir Sie bei der Umsetzung und Förderung unterstützen.

Unsere Leistungen

  • Individuelle Fördermittelberatung
  • Erstellung von Finanzierungsplänen, Investitions- und Betriebskonzepten
  • Finanz- und Fördermittelmanagement
  • Standortsuche und Standortanalyse

Förderprogramme für Landwirte

Agrarinvestitionsförderungs-Programm (AFP)

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte
  • Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
  • Investitionen in tiergerechtere Haltungsverfahren
  • umwelt- und ressourcenschonende Technik
  • bauliche und sonstige Anlagen zur emissionsmindernden Lagerung von Wirtschaftsdüngern
  • Bewässerungsanlagen
  • bestimmte Maschinen der Innenwirtschaft
  • Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Betreuung und Beratung
  • Junglandwirte

WIE WIRD GEFÖRDERT?

  • Basisförderung: 20 % Zuschuss

  • Premiumförderung bei besonders tiergerechter Haltung: 40 % Zuschuss

  • abgedeckte Güllebehälter, Festmistlagerstätten: 40 % Zuschuss

  • Beregnungsanlagen: 30 %

  • missionsmindernde Maßnahmen: 30 % bzw. 50 %

  • Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen: 65 %

  • Nachrüsten von Abdeckungen bei bestehenden Güllelagerbehältern: 65 %

  • geschlossene Bewässerungssysteme: 40 %

  • Reinigungsplätze für Pflanzenschutzmittel: 40%

  • für Junglandwirte weitere 10 % Zuschuss (max. 20.000 Euro)

  • Betreuungsgebühren bis zu 60 % Zuschuss (max. 10.500 Euro)

  • max. zuwendungsfähiges Investitions-Volumen 2,5 Mio. € in der Förderperiode

Steigerung der Energieeffizienz

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Beratung zur Erschließung von Energieeinsparpotenzialen (CO2-Einsparkonzept)
  • Einzelmaßnahmen
    • Kleine Verbraucher im direkten Austausch
    • Energiespeicher und -effizienzanlagen in Gebäuden und Anlagen
    • Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen
    • Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen
  • CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung
    • Kälteanlagen
    • LED-Beleuchtung
    • Kleinwindanlagen
    • Wärmepumpen
    • Geothermische Anlagen
    • Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung
  • Wissenstransfer zur Informationsvermittlung in Form von Veranstaltungen

WIE WIRD GEFÖRDERT?

  • Einzelmaßnahmen bis zu 30 % Zuschuss
  • CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung bis zu 50 % Zuschuss
  • Zuschüsse gedeckelt bei 900 € bzw. 1.200 € je eingesparter Tonne CO2
  • Energieberatung bis zu 80 % Zuschuss
  • Informationsveranstaltungen bis zu 100 % Zuschuss

Klimaschutzrichtlinie

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • investive Maßnahmen (z.B. Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz, Wärme- und Sonnenenergienutzung, Biomassenutzung)
  • Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Wärme-/Stromspeicher, Nahwärmenetze)
  • innovative Projekte
  • Planungsleistungen

WIE WIRD GEFÖRDERT?

  • i.d. R. 30 % Zuschuss
  • Bonus für kleine Unternehmen: 20 % Zuschuss
  • Bonus für mittlere Unternehmen: 10 % Zuschuss
  • maßnahmespezifische Boni: 5 - 10 % Zuschuss

Umbau der Tierhaltung – Schweine

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Investive Förderung

    • tiergerechtere Um- und Neubauten von Ställen

    • Kauf neuer technischer Einrichtungen, Maschinen, Haltungseinrichtungen,
      spezielle Computerhard- und software

    • Betreuung und Beratung

    • Architekten- und Ingenieurleistungen

  • Förderung laufender Mehrkosten
    • höhere laufende Kosten (festgelegte Mehrkostenpauschalen)

WIE WIRD GEFÖRDERT?

  • Investive Förderung

    • bis 500 T€ Investitionsvolumen: bis zu 60 % Zuschuss

    • für weitere 1,5 Mio. €: bis zu 50 % Zuschuss

    • für weitere 3 Mio.€: bis zu 30 % Zuschuss

    • max. zuwendungsfähiges Investitions-Volumen: 5 Mio. €

  • Förderung laufender Mehrkosten
    • bis zu 50 Sauen: bis zu 80 % Zuschuss
    • für weitere 150 Sauen: bis zu 70 % Zuschuss
    • bis zu 1.500 Aufzuchtferkel: bis zu 80 % Zuschuss
    • für weitere 4.500 Aufzuchtferkel: bis zu 70 % Zuschuss
    • bis zu 1.500 Mastschweine: bis zu 80 % Zuschuss
    • für weitere 4.500 Mastschweine: bis zu 70 % Zuschuss

 

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Holger Goertemoeller

Holger Görtemöller

Leezen

03866 404-123
Annett Juhl © LGMV

Annett Juhl

Rostock

0381-40513-30
M-Manthey

Manfred Manthey

Neubrandenburg

0395-4503-46
Platzhalter ASP

Luise Paul

Greifswald

03834-832-14
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